Kreistag 04.09.2024: Konstituierende Sitzung beschließt „Grundgesetze“ des Kreistages und wählt Aufsichtsräte

Konstituierende Sitzung des Kreistages

Nachdem alle Kreisräte vereidigt waren, wurden die „Grundgesetze“ des Kreistages beraten und beschlossen, gemeint sind damit die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung.

Hauptsatzung

Bündnis Sahra Wagenknecht / Freie Wähler Zittau mit zwei Änderungsanträgen erfolgreich

Unser erster Antrag hatte zum Ziel, dass der Ausschuss Strukturentwicklung und der Ausschuss Bildung, Kultur und Sport nicht zusammengelegt werden. Dies wollte die Landkreisverwaltung hauptsächlich um Sitzungsgelder zu sparen.

Wir beantragten:

§ 7 der Hauptsatzung wird in (1) geändert wie folgt:

§ 7 Bildung und Zusammensetzung der beratenden Ausschüsse und Beiräte

(1) Aufgrund von § 39 Abs. 1 und § 40 SächsLKrO werden folgende beratende Ausschüsse gebildet:

1. Ausschuss für Strukturentwicklung

Der Ausschuss ist zuständig für:

Strukturentwicklung, Wirtschaftsförderung, internationale Beziehungen, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Infrastruktur, Mobilität, Klimaschutz und Energiefragen

2.

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

Die beratenden Ausschüsse bestehen aus je 11 Kreisräten. Die Bestellung der Kreisräte erfolgt analog § 4 Abs. 4. Zusätzlich können bis zu je drei sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder berufen werden.

Unser Fraktionsvorsitzender Jens Hentschel-Thöricht begründete unser Ansinnen:

Unsere Fraktion lehnt die Zusammenlegung des Ausschusses für Strukturentwicklung und des Ausschusses Bildung, Kultur und Sport zu einem gemeinsamen Ausschuss entschieden ab. Unsere Ablehnung basiert auf den folgenden Gründen:

  1. Unterschiedliche Fachkompetenzen: Die beiden Ausschüsse decken völlig unterschiedliche Bereiche ab, die spezifische Fachkompetenzen erfordern. Der Ausschuss für Strukturentwicklung konzentriert sich auf wirtschaftliche und infrastrukturelle Themen, während der Ausschuss Bildung, Kultur und Sport sich mit pädagogischen, kulturellen und sportlichen Angelegenheiten beschäftigt. Eine Zusammenlegung würde die notwendige Expertise und detaillierte Bearbeitung beider Bereiche gefährden.
  2. Gefahr der Vernachlässigung: Durch die Zusammenlegung besteht die Gefahr, dass die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen beider Bereiche nicht ausreichend berücksichtigt werden. Bildung, Kultur und Sport erfordern gezielte Aufmerksamkeit und Ressourcen, die in einem zusammengelegten Ausschuss möglicherweise nicht in dem Maße gewährleistet werden können, wie es bei getrennten Ausschüssen der Fall wäre.
  3. Effizienzverlust: Die Arbeit in einem gemeinsamen Ausschuss könnte durch die Vielzahl an Themen und die unterschiedliche Prioritätensetzung in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Strukturentwicklung ineffizienter werden. Eine effektive Bearbeitung der Anliegen könnte darunter leiden, da die Tagesordnung durch unterschiedliche Themenkomplexe erheblich verlängert werden könnte.
  4. Schwächung der politischen Beteiligung: Die Zusammenlegung könnte dazu führen, dass die spezifischen Interessen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport weniger Gehör finden. Separate Ausschüsse gewährleisten eine detaillierte und fokussierte Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen und fördern so eine bessere politische Beteiligung und Einflussnahme der Bürger.

Aus diesen Gründen halten wir eine Trennung der Ausschüsse für notwendig, um sicherzustellen, dass die wichtigen Themen in Bildung, Kultur, Sport sowie Strukturentwicklung weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt und Expertise behandelt werden.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für die Beibehaltung der getrennten Ausschüsse.

Der Antrag wurde mit 43 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

Unser zweiter Antrag hatte zum Ziel, dass der Landrat bei Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppe A 3  bis maximal A13 eigenständig entscheiden darf. Hier sah die Landkreisverwaltung eine deutlich höhere Besoldungsgruppe mit A15 vor.

Der Antrag wurde mit 43 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltung angenommen.


Geschäftsordnung

Unser Antrag eine Redezeitbegrenzung abzulehnen, fand keine Mehrheit im Kreistag.

Erfolgreich waren wir mit unserem zweiten Änderungsantrag zur Geschäftsordnung:

Wir beantragten:

§  26 Fragestunde, Anhörung wird in (1) geändert wie folgt:

(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 9 Abs. 3 SächsLKrO sowie die Vertreter von Bürgerinitiativen können bei öffentlichen Sitzungen des Kreistags Fragen zu Kreisangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). Kreisräte haben ihr Fragerecht im Tagesordnungspunkt „Anfragen der Kreisräte“ wahrzunehmen. Dieser findet nach dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ der Einwohner statt.

Unser Fraktionsvorsitzender Jens Hentschel-Thöricht begründete unser Ansinnen:

Die Frage, ob Kreisräte ihre Fragen nach der Fragestunde der Einwohner stellen sollten oder erst am Ende der Sitzung unter „Sonstiges“, ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Effizienz und Transparenz der Sitzungen hat. Hier sind einige Gründe, warum es vorteilhaft sein könnte, die Fragen der Kreisräte nach der Fragestunde der Einwohner zu stellen:

Klare Trennung der Themen: Die Fragestunde der Einwohner ist oft dafür da, Bürgeranliegen und -fragen direkt zu adressieren. Indem die Fragen der Kreisräte danach behandelt werden, wird eine klare Trennung zwischen den Anliegen der Bürger und den Fragen der Ratsmitglieder geschaffen. Dies ermöglicht es, die Anliegen der Bürger effizient und gezielt zu behandeln,

Zeitmanagement: Die Fragestunde der Kreisräte könnte länger dauern, wenn sie am Ende der Sitzung behandelt wird, insbesondere wenn viele Fragen aufkommen. Durch die Platzierung nach der Fragestunde der Einwohner wird sichergestellt, dass die Bürgerfragen und -anliegen effizient abgearbeitet werden, und es bleibt genug Zeit, um auch die Fragen der Kreisräte angemessen zu behandeln.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Wenn die Fragen der Kreisräte klar strukturiert und zeitlich nach der Fragestunde der Einwohner behandelt werden, wird die Sitzung transparenter und nachvollziehbarer. Bürger und Ratsmitglieder wissen genau, wann ihre Anliegen und Fragen behandelt werden, was zu einer besseren Organisation und Zufriedenheit führt.

Zusammengefasst kann eine solche Strukturierung dazu beitragen, die Effizienz, Transparenz und Bürgernähe der Sitzungen zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sowohl die Anliegen der Bürger als auch die Fragen der Ratsmitglieder angemessen berücksichtigt werden.

Der Antrag wurde mit 34 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 16 Stimmenthaltung angenommen.


Entschädigungssatzung

Unser Antrag auf Erhöhung der Fraktionsmittel von 0,50 Euro auf 0,70 Euro je Einwohner fand keine Mehrheit im Kreistag.

Besetzung von Aufsichtsräten und anderen Gremienplätzen

Nachdem die Regularien beschlossen waren, wurden bei sommerlicher Hitze in der Aula des Beruflichen Schulzentrums etliche Personenwahlen durchgeführt. Wir Informieren nach Erhalt des Wahlprotokolls gern, welche Fraktionsmitglieder zukünftig in welchen Gremien mitwirken.

Als Kreistagsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht / Freie Wähler Zittau sind wir für Ihre Sorgen, Nöte, Anregungen und Hinweise da. Gern können Sie uns – bis zur Etablierung eines Büros – per Mail an bsw-lkrgoerlitz@gmx.de kontaktieren.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert